Information zum Sorglos-Paket (Restschuldversicherung)

Warum RSV?

Kredit mit RSV (= Restschuldversicherung) bedeutet Kredit mit Versicherungsschutz. Durch den Abschluss eines Kreditvertrags entstehen für Sie ggf. auch längerfristige Rückzahlungsverpflichtungen.

Ihre heutige Situation lässt eine Kreditaufnahme sicherlich zu. Aber wer kann in die Zukunft schauen? Solange Sie gesund sind und Arbeit haben, können Sie die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit sicherlich mühelos aufbringen. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden, Ihre Arbeit verlieren oder im Todesfall Ihre Hinterbliebenen mit den Rückzahlungsverpflichtungen konfrontiert sind? In diesen Fällen bietet die RSV Schutz.

Wann zahlt die RSV?

Die Restschuldversicherung zahlt nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn Arbeitsunfähigkeit, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Tod die Erfüllung der Kreditverpflichtungen erschweren oder unmöglich machen. Die Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie also vor den Folgen eines unvorhergesehenen finanziellen Engpasses.

Wie hoch sind die Kosten der RSV?

Die Kosten der RSV sind abhängig von der Kredithöhe und vom Umfang des gewählten Versicherungsschutzes und werden bei Erstellung des Kreditantrags konkret berechnet. Sie können sich vor Unterzeichnung Ihres Kreditantrags also überlegen, ob Ihnen der Versicherungsschutz die ausgewiesene Prämie wert ist. Die Versicherungsprämie wird einfach über den Kredit mitfinanziert bzw. mit den monatlichen Kreditraten eingezogen.

Wie kann man sich den Versicherungsschutz der RSV konkret vorstellen?

Die RSV übernimmt - unter Berücksichtigung der Karenz- und Wartezeiten - für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate die Ratenzahlung oder die ausstehende Restschuld im Todesfall.

Bei einer Ratenfinanzierung mit einer vereinbarten erhöhten Schlussrate übernimmt die RSV - unter Berücksichtigung der Karenz- und Wartezeiten -für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate die Ratenzahlung exkl. der vereinbartenerhöhten Schlussrate oder die Summe der ausstehenden Raten inkl. der vereinbarten erhöhten Schlussrate im Todesfall.

Widerrufsmöglichkeit

Sie können die RSV innerhalb von 30 Tagen widerrufen (näheres entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen). Wenn Sie sich für eine RSV entschieden haben, können Sie also auch noch nach Vertragsabschluss auf den Versicherungsschutz verzichten. Der Abschluss des Kreditvertrags ist von der RSV unabhängig, d.h. der Kreditvertrag bleibt unberührt, wenn Sie die RSV widerrufen.

Informationen zur Versicherungsvermittlung

Der Vermittler ist im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung beauftragt, Versicherungsschutz auf Basis der Gruppenversicherungsverträge zwischen der Commerz Finanz GmbH als Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften CARDIF Lebensversicherung, Zweigniederlassung der CARDIF Assurance Vie, Paris sowie CARDIF Allgemeine Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Assurances Risques Divers, Paris zu vermitteln.

 

Falls Sie eine umfassende Beratung benötigen rufen Sie unsere Service-Hotline unter der 0180/5 00 51 28 (nur 0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise bei Mobilfunk möglich) an.